Warnung vor gesetzeswidriger Telefonwerbung

Seien Sie vorsichtig bei gesetzeswidriger Telefonwerbung!

Eine Frau in einem gelben T-Shirt hält sich die linke Hand an den Kopf. mit der rechten Hand hält sie ihr Mobiltelefon in die Kamera.

Seien Sie vorsichtig bei gesetzeswidriger Telefonwerbung

Die Betrugsmasche: Am Telefon oder auch direkt bei Ihnen zuhause versuchen die Betrügenden per sogenannter „Kaltakquise“, also durch die gegen das Gesetz verstoßende Bewerbung von Privatpersonen ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung zur Kontaktaufnahme, die persönlichen sowie vertraglichen Daten Ihrer „Opfer“ zu erfahren. Mit diesen Daten wird im Namen der Opfer ein Liefervertrag bei einem neuen Energiehändler abgeschlossen.

Sehr häufig werden hierbei auch erhebliche Einsparbeträge für den Fall eines Versorgerwechsels versprochen. In Wahrheit verhält es sich dann aber nicht selten so, dass nach einem Versorgerwechsel ein Kunde – auf das Jahr betrachtet – mehr an seinen neuen Lieferanten zu zahlen hat, als er bei seinem bisherigen Versorger bezahlt hätte.

In manchen Fällen werden die Betroffenen nicht einmal auf einen Versorgerwechsel hingewiesen. Der neue Vertrag wird dann als Art Erneuerung des bisher abgeschlossenen Vertrages verkauft.

Deshalb raten die Licht- und Kraftwerke Helmbrechts GmbH im Einklang mit Verbraucherschutzverbänden und der Bundesnetzagentur dazu, bei derartigen Werbeversuchen, bei denen es um einen Wechsel des Energielieferanten geht, kritisch und vorsichtig zu sein.

Es wird empfohlen, sich das Datum, den Namen des anrufenden Unternehmens sowie der anrufenden Person und die Telefonnummer, von der der Anruf erfolgt, zu notieren. Die eigene Zählernummer oder gar die eigene Bankverbindung sollten auf gar keinen Fall der anrufenden Person mitgeteilt werden. Und wichtig zu wissen: Der Gesetzgeber hat mittlerweile geregelt, dass der wirksame Abschluss eines Energieliefervertrages mit einer Privatperson der Textform bedarf. Das bedeutet, dass eine mündliche Zustimmung zu einem Lieferantenwechsel nicht zu einem wirksamen Vertragsschluss mit einem neuen Energieversorger führen kann.

Sollte es trotzdem im Anschluss an den Werbeversuch über E-Mail oder SMS zu einem Vertragsschluss gekommen sein, so haben die Betroffenen immer noch ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, gerechnet ab dem Tag des Erhalts einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung.

Sehr gerne steht die LuK ihren Kunden, die einen solchen gesetzeswidrigen Werbeanruf erhalten haben, für diesbezügliche Rückfragen zur Verfügung. Ein entsprechendes Widerrufsformular können wir ebenfalls gerne zur Verfügung stellen.

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass weder am Telefon, noch per Mail oder an der Haustür von der LuK vertragliche oder persönliche Daten abgefragt werden, da diese bereits vorliegen. Außerdem weisen sich unsere Mitarbeiter bei Hausbesuchen grundsätzlich aus. Im Zweifelsfall kann man sich gerne bei unserem Kundencenter persönlich oder unter der Telefonnummer 09252 704-400 rückversichern, ob der erfolgte Besuch oder Anruf auch tatsächlich der LuK zuzuordnen ist.

Ihre Licht- und Kraftwerke Helmbrechts GmbH

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