Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 01. Juli den bzw. die Grundversorger in seinem Netzgebiet festzustellen. Das Ergebnis ist ebenfalls im Internet zu veröffentlichen.
Veröffentlichungspflicht gemäß § 36 Abs. 2 S. 2 EnWG zum Netzgebiet:
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Grundversorger in der Zeit bis zum 31.12.2027 im Netzgebiet der Licht- und Kraftwerke Helmbrechts GmbH ist die:
Licht- und Kraftwerke Helmbrechts GmbHMünchberger Str. 6595233 HelmbrechtsTelefon: 09252 704-0E-Mail: mail@luk-helmbrechts.deFax: 09252 704-111
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