Wichtige Kundeninformation
Die Bundesregierung hat am 30.09.2022 die Verordnung zur Aufhebung der Gasbeschaffungsumlage beschlossen.
Die mit der Preiserhöhung umgelegte Gasbeschaffungsumlage wird aufgrund deren Aufhebung selbstverständlich nicht berechnet und muss auch nicht bezahlt werden. Die erfolgte Preiserhöhung zum 01.10.2022 reduziert sich dahingehend und erfolgt lediglich in Höhe der eingeführten Gasspeicherumlage. Aufgrund der Geringfügigkeit dieser Umlage werden die Abschläge auf dem Stand vor der Preiserhöhung belassen.
Zusätzlich wird die Umsatzsteuer für Gas- und Wärmelieferungen im Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis 31. März 2024 von derzeit 19 % auf 7 % gesenkt. Diese Senkung der Umsatzsteuer reicht die LuK natürlich ebenfalls komplett weiter und wird dies bei der nächsten Abrechnung berücksichtigen. Die Abschlagsbeträge bis zur Jahresabrechnung werden aus verfahrenstechnischen Gründen jedoch weiterhin mit 19 % berechnet, der entsprechende Ausgleich erfolgt im Zuge der Abrechnung.
Aktuell wird auch noch eine gesetzliche Gaspreisbremse diskutiert, final ist hier jedoch aktuell noch nichts entschieden. Sobald hier verlässliche Informationen vorliegen werden wir dies selbstverständlich ebenfalls berücksichtigen.
Bei Fragen steht Ihnen unser Kundencenter unter der Rufnummer 09252/704-400 gerne zur Verfügung.
Die jeweiligen Preise können Sie auf den entsprechenden Übersichtsseiten entnehmen: