Technische Mindestanforderungen für die Errichtung und für den Betrieb von Anschlüssen und Anlagen im Bereich des Gasversorgungsnetzes gemäß § 19 Abs. 2 EnWG
Bei der Auslegung, Errichtung und dem Betrieb von Anschlüssen bzw. Anlagen (Gasdruckregelanlagen, Gasmessanlagen etc.) durch Gasnetzbetreiber sind die DVGW-Arbeitsblätter und die entsprechenden DIN EN-Normen und Afk-Empfehlungen zu beachten und einzuhalten.
Es wird insbesondere auf das DVGW-Arbeitsblatt G 2000 verwiesen.
Hier finden Sie das DVGW-Regelwerksverzeichnis.
Am 8. November 2006 trat die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV; BGBl. I 2006, S. 2485 ff.) in Kraft. Gleichzeitig trat die bisher gültige Verordnung AVBGasV außer Kraft. Die NDAV sowie die Ergänzenden Bedingungen der LuK zu dieser Verordnung finden Sie hier.
Darüber hinaus geben wir bekannt, dass im Gasbereich die NDAV grundsätzlich Bestandteil aller aktuell mit der LuK begründeten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverhältnisse wird. Die gesetzlich erforderliche Anpassung erfolgt gemäß § 29 NDAV i.V.m. § 115 Absatz 1, Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit Wirkung ab 08.05.2007.
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